ENCHROMA, INC. RICHTLINIEN ZUR MARKENNUTZUNG

Letzte Aktualisierung: 13. September 2016

Diese Richtlinien zur Markennutzung (die „Richtlinien“) legen die Regeln für die Verwendung oder Bezugnahme auf EnChroma-Marken (siehe Definition unten) fest. Die Richtlinien gelten für autorisierte Distributoren und Wiederverkäufer von EnChroma, Inc. sowie für andere Lizenznehmer, die EnChroma-Marken in Werbe-, Anzeigen-, Anleitungs- oder Referenzmaterial oder auf ihren Websites, Produkten, Etiketten, Anhängern oder Verpackungen verwenden möchten. Im Sinne dieser Richtlinien bezeichnet der Begriff „EnChroma-Marken“ alle eingetragenen oder nicht eingetragenen Marken (wie beispielsweise, aber nicht beschränkt auf, Wörter, Namen, Symbole, Geräte, Slogans, Logos oder eine beliebige Kombination davon), die Eigentum von EnChroma sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die unten in Abschnitt 7 dieser Richtlinien aufgeführten Marken (die „EnChroma-Markenliste“). Sollten Bestimmungen dieser Richtlinien im Widerspruch zu einem schriftlichen Markenlizenzvertrag stehen, den Sie mit EnChroma abgeschlossen haben („Markenlizenzvertrag“), oder anderweitig nicht mit diesem übereinstimmen, so gelten ausschließlich die Bestimmungen des Markenlizenzvertrags in Bezug auf den darin enthaltenen Gegenstand. Diese Richtlinien können von EnChroma jederzeit nach eigenem Ermessen aktualisiert werden und treten mit dem Datum in Kraft, das auf www.enchroma.com veröffentlicht wird.

EnChroma-Marken sind wertvolles geistiges Eigentum von EnChroma, Inc. Daher beabsichtigt EnChroma, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Stärke der EnChroma-Marken zu bewahren und seine ausschließlichen Nutzungsrechte zu behalten. Indem Sie eine EnChroma-Marke ganz oder teilweise verwenden, erkennen Sie an, dass EnChroma der alleinige Eigentümer dieser EnChroma-Marke ist und dass Sie die Rechte von EnChroma an dieser EnChroma-Marke nicht beeinträchtigen werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Anfechtung der Verwendung, Registrierung oder Anmeldung einer solchen EnChroma-Marke durch EnChroma, allein oder in Kombination mit anderen Wörtern, irgendwo auf der Welt, und dass Sie keine EnChroma-Marke schädigen, missbrauchen oder in Verruf bringen werden. Sie erklären sich damit einverstanden, dass der Geschäftswert, der sich aus der Verwendung eines beliebigen Teils einer EnChroma-Marke ergibt, ausschließlich EnChroma zugutekommt und EnChroma gehört. Mit Ausnahme des eingeschränkten Nutzungsrechts, das Ihnen gemäß einem geltenden Markenlizenzvertrag, den Sie mit EnChroma abgeschlossen haben, ausdrücklich gestattet ist, werden Ihnen in Bezug auf die EnChroma-Marken keinerlei weitere Rechte gewährt, weder stillschweigend noch auf andere Weise. Wenn Sie Fragen zu den Richtlinien haben, wenden Sie sich bitte an EnChroma unter webmaster@enchroma.com mit dem Betreff: „Richtlinien zur Verwendung der EnChroma-Marken“.

1. Einschränkungen bei der Verwendung von EnChroma-Marken

1.1. Verwendung von EnChroma-Marken als Firmen-, Produkt-, Dienstleistungs- oder Domänennamen. Sie dürfen in keiner Rechtsordnung – weder im In- noch im Ausland – eine EnChroma-Marke oder eine Abwandlung davon oder Teile davon als vollständigen oder teilweisen Firmen-, Produkt- oder Dienstleistungsnamen verwenden oder registrieren, die wahrscheinlich Verwirrung hinsichtlich der Förderung, Zugehörigkeit oder Unterstützung Ihres Unternehmens, Produkts oder Dienstes durch EnChroma oder dessen Dritter stiften oder die EnChroma-Marke verwässern könnte. Ebenso dürfen Sie in keiner Rechtsordnung – weder im In- noch im Ausland – einen Domänennamen, der eine EnChroma-Marke oder eine Abwandlung davon oder Teile davon enthält, in böser Absicht oder auf eine Weise verwenden oder registrieren, die wahrscheinlich Verwirrung hinsichtlich der Förderung, Zugehörigkeit oder Unterstützung Ihres Unternehmens, Produkts oder Dienstes durch EnChroma stiften könnte.

1.2. Verwendung von EnChroma-Markenzeichen in falscher oder irreführender Werbung. Sie dürfen EnChroma, EnChroma-Produkte oder EnChroma-Markenzeichen nicht in falscher oder irreführender Weise oder unter Verletzung geltender Bundes-, Landes-, Kommunal- oder ausländischer Gesetze bewerben.

1.3. Verwendung von EnChroma-Markenzeichen in obszönem oder anstößigem Material. Sie dürfen keine EnChroma-Markenzeichen auf oder in Verbindung mit diffamierenden, skandalösen, pornografischen oder anderen anstößigen Materialien jeglicher Art verwenden, die von EnChroma nach eigenem Ermessen bestimmt werden.

1.4. Herabwürdigende Verwendung von EnChroma-Markenzeichen. Sie dürfen EnChroma-Markenzeichen nicht verwenden, um EnChroma oder die Produkte von EnChroma herabzuwürdigen, oder in einer Weise, die nach alleinigem Ermessen von EnChroma den Ruf von EnChroma oder den Geschäftswert der EnChroma-Markenzeichen mindern oder anderweitig schädigen könnte.

1.5. Variationen, Anspielungen oder Abkürzungen. Sie dürfen keine Variationen von EnChroma-Marken zu irgendeinem Zweck verwenden. Darüber hinaus dürfen Sie keine Variationen, phonetischen Äquivalente, fremdsprachigen Äquivalente, Anspielungen oder Abkürzungen von EnChroma-Marken zu irgendeinem Zweck verwenden. Die EnChroma-Markenliste enthält die korrekte Schreibweise und Groß-/Kleinschreibung für jede EnChroma-Marke.

1.6. Verwendung von Slogans und Taglines. Sie dürfen keinen Slogan oder Tagline von EnChroma ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von EnChroma im Einzelfall verwenden oder nachahmen.

2. Autorisierte Verwendung der EnChroma-Marken

2.1. Verwendung von EnChroma-Markenzeichen. Sie dürfen EnChroma-Markenzeichen nur gemäß einer von Ihnen und EnChroma unterzeichneten Markenlizenzvereinbarung verwenden, die diese Verwendung genehmigt.

2.2. Verhältnis zu EnChroma-Produkten. Wenn Sie gemäß Abschnitt 2.1 oben zur Verwendung einer Marke von EnChroma berechtigt sind, können Sie das Verhältnis Ihrer Produkte zu den Produkten von EnChroma angeben, indem Sie in Verbindung mit Ihrem Produkt einen genauen Bezugsausdruck verwenden, beispielsweise „[Ihr Produktname] enthält [anwendbare Marke von EnChroma mit entsprechendem Markensymbol] [Produktname von EnChroma]“, vorausgesetzt, dass (a) die Marke von EnChroma weniger auffällig erscheint als Ihr Produktname, (b) die Marke von EnChroma nicht Teil Ihres Produktnamens ist oder in diesen integriert ist und (c) der Bezugsausdruck genau ist und den Anforderungen entspricht, die in Ihrem Markenlizenzvertrag mit EnChroma festgelegt sind.

3. Ordnungsgemäße Verwendung der EnChroma-Marken

3.1. Schutz. Die ordnungsgemäße Verwendung der EnChroma-Marken ist wichtig für deren dauerhaften Schutz. Die ordnungsgemäße Verwendung hilft Verbrauchern, die auf die Produkte von EnChroma angewiesen sind, und trägt dazu bei, zu verhindern, dass EnChroma-Marken ihre Unterscheidungskraft verlieren und zu Generika werden.

3.2. Nicht stilisierte Verwendung. Wenn eine EnChroma-Marke in nicht stilisierter Form verwendet wird, beispielsweise im Fließtext einer Anzeige, sollte sie vom übrigen Text abgegrenzt und unterschieden werden. Zu diesem Zweck kann die EnChroma-Marke fett, kursiv, in GROSSBUCHSTABEN, unterstrichen oder in Anführungszeichen gesetzt werden.

3.3. Verwendung von Marken als Adjektiv. Marken sind Adjektive und sollten von dem allgemeinen Begriff, den sie modifizieren, gefolgt werden, z. B. „Produkt“. Verwenden Sie EnChroma-Marken niemals als Substantiv, Verb oder in der Plural- oder Possessivform. Zum Beispiel:

i. Richtige Verwendung: EnChroma®-Produkte [bieten eine verbesserte Farbwahrnehmung für Farbenblinde].

ii. Falsche Verwendung: EnChromas® [bieten eine verbesserte Farbwahrnehmung für Farbenblinde].

3.4. Korrektes Markensymbol. Eine EnChroma-Marke sollte mit dem korrekten Markensymbol erscheinen, wie in der EnChroma-Markenliste aufgeführt. Im Text von Anzeigen, Broschüren oder anderen schriftlichen Materialien muss das entsprechende Symbol (TM oder ®) beim ersten oder auffälligsten Auftreten der EnChroma-Marke in Überschriften und beim ersten Erscheinen der EnChroma-Marke im Fließtext verwendet werden. Das entsprechende Symbol sollte auch auf jeder folgenden Seite verwendet werden, wenn das Thema ein anderes ist oder die Seiten getrennt und unabhängig voneinander verteilt werden können. Wenn die Materialien, die Produktverpackung, das Hängeetikett, das Etikett oder die Webseite eine ordnungsgemäß lizenzierte EnChroma-Marke enthalten, die bereits das entsprechende Markensymbol enthält, ist es nicht erforderlich, im Text dieses Materials, dieser Produktverpackung, dieses Hängeetiketts, dieses Etiketts oder dieser Webseite ein Markensymbol nach dem Wort „EnChroma“ einzufügen.

3.5. Ordnungsgemäße Markenzuordnung. Alle Marketingmaterialien, Anzeigen, Produktverpackungen, Etiketten, Hängeetiketten, Webseiten, Handbücher und Studien, die EnChroma-Marken enthalten, müssen die ordnungsgemäße Markenzuordnungserklärung enthalten, die EnChroma, Inc. als Eigentümer der EnChroma-Marken ausweist. Normalerweise befindet sich die Markenzuordnungserklärung am Ende des Materials, in der Fußzeile des Dokuments oder auf der Rückseite der Verpackung, des Etiketts oder Hängeetiketts. Die korrekte Markenzuordnungserklärung lautet:

i. Für eingetragene Marken: „EnChroma“ und „Color for the color blind“ [ist/sind] [eine] eingetragene Marke[n] von EnChroma, Inc. in den USA und anderen Ländern.

ii. Für nicht eingetragene Marken: „See the difference“ [ist/sind] [eine] Marke[n] von EnChroma, Inc. in den USA und anderen Ländern.

4. EnChroma als Handelsname. „EnChroma“ fungiert nicht nur als Marke zur Kennzeichnung der von EnChroma, Inc. angebotenen Waren, sondern auch als Handelsname oder Firmenname, der sich auf EnChroma, Inc. bezieht. Handelsnamen sind Substantive und dürfen nicht von einer Gattungsbezeichnung gefolgt werden. Sie können auch im Possessiv verwendet werden. Bei Verwendung als Handelsname darf auf „EnChroma“ kein Markensymbol folgen. In Dokumenten sollte der erste Verweis auf den Handels- oder Firmennamen „EnChroma, Inc.“ lauten, und für alle weiteren Verweise sollte „EnChroma“ verwendet werden.

5. EnChroma-Markenlogos

5.1. Allgemeines. Wenn Sie gemäß Abschnitt 2.1 oben berechtigt sind, eine Marke von EnChroma insbesondere im Logoformat zu verwenden (jede dieser Marken von EnChroma wird als „Markenlogo von EnChroma“ bezeichnet), muss Ihre Verwendung den zusätzlichen Richtlinien entsprechen, die in diesem Abschnitt 5 dargelegt sind.

5.2. Verwenden Sie ausschließlich die freigegebene Vorlage. Jedes EnChroma-Markenlogo ist ein eigenständiges Kunstwerk. Verwenden Sie bei der Reproduktion eines EnChroma-Markenlogos ausschließlich die von EnChroma bereitgestellte Vorlage. Verändern oder verfälschen Sie das Erscheinungsbild des EnChroma-Markenlogos in keiner Weise, beispielsweise durch Hinzufügen eigener Designelemente oder Farben oder durch Ändern der Schriftart. Das EnChroma-Markenlogo muss stets gut gestaltet, deutlich sichtbar und lesbar sein.

5.3. Mindestfreiraum. Sie müssen einen Mindestfreiraum um das EnChroma-Markenlogo herum vorsehen und dürfen diesen Freiraum nicht durch andere grafische Elemente, Wörter, Diagramme oder sonstige Darstellungen beeinträchtigen.

5.4. Dekorative Verwendung. Die Verwendung eines EnChroma-Markenlogos zu rein dekorativen Zwecken in Marketingmaterialien, Verpackungen, Etiketten, Hängeetiketten oder auf Websites ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von EnChroma im Einzelfall untersagt.

6. Missbrauch von EnChroma-Markenzeichen. Falls Sie Folgendes feststellen: (a) die Verwendung eines EnChroma-Markenzeichens, die gegen eine der Bestimmungen dieser Richtlinien, einschließlich der Zuordnungsregeln, verstößt, oder (b) Logos, Symbole oder Bilder, die einem der EnChroma-Markenzeichen zum Verwechseln ähnlich sind, benachrichtigen Sie EnChroma bitte umgehend, indem Sie eine E-Mail mit dem Betreff „Missbrauch des EnChroma-Markenzeichens“ an webmaster@enchroma.com senden und eine Kopie oder Beschreibung des Materials beifügen, in dem der Markenrechtsverstoß aufgetreten ist.

7. EnChroma-Markenliste. Die folgenden EnChroma-Marken sind Eigentum von EnChroma: „EnChroma“ und „Color for the Color Blind“.